Beratung zu
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
"Wer soll entscheiden, wenn ich mich aufgrund einer akuten Erkrankung nicht mehr äußern kann?" Solche Fragen stellen sich viele Menschen. Wir bieten daher eine strukturierte Beratung zu diesem Thema an.

Es gibt viele Erkrankungen, die uns im Laufe des Lebens ganz allmählich oder plötzlich handlungsunfähig werden lassen. Ein schwerer Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma, ein Schlaganfall oder eine Krebserkrankung beispielsweise können dafür sorgen, dass Patienten sich im Notfall nicht mehr äußern können. Individuelle Einstellungen, persönliche Wünsche und Tabus bleiben so in der Behandlung unberücksichtigt. Zudem sind Angehörige im Gespräch mit den behandelnden Ärzte oft unsicher oder überfordert. Meist finden Gespräche über schwierige Themen wie Krankheit oder Tod in den Familien nicht statt.
In solchen Situationen kann die Bedeutung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht nicht überschätzt werden. Sorgfältig erstellt, garantiert so ein Dokument die Behandlung nach individuellen Patientenwünschen. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine nahestehende Person, die im Gespräch mit den behandelnden Ärzten Ihre Wünsche vertritt und Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.
Wir beraten Sie ausführlich und individuell auf Basis unserer klinischen Erfahrung. Die Beratung besteht aus zwei Terminen, an deren Ende Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht in mehrfacher Ausfertigung erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Beratung derzeit leider nicht von den Krankenkassen übernommen wird.